Ausbildung
Die Ausbildung zum Schachschiedsrichter regeln in Deutschland die Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V. Die Ausbildung zum Nationalen Schiedsrichter geschieht diesen Richtlinien gemäß in drei Stufen:
1. Turnierleiter
2. Regionaler Schiedsrichter
3. Nationaler Schiedsrichter
Für die ersten beiden Stufen der Ausbildung ist für Mitglieder von NRW-Vereinen der Schachbund NRW zuständig. Er bietet zu diesem Zweck jährlich mindestens je einen Lehrgang für Turnierleiter und Regionale Schiedsrichter an. Die Lehrgänge enden mit einer entsprechenden schriftlichen bzw. schriftlichen und mündlichen Prüfung. Das Bestehen der Prüfung ist die Voraussetzung der Lizenzerteilung durch die Schiedsrichterkommission des DSB.
Die Ausbildung zum Turnierleiter umfasst folgende Themen: FIDE-Regeln, Turnierordnungen Land und Bund, Turniersysteme, Speilerpassordnung, Elo und DWZ, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Turnieren, Proteste und Verfahrensfragen, Fälle aus der Praxis. Die Ausbildung durch den Schachbund NRW erfolgt in der Regel an zwei aufeinanderfolgenden Samstagen. Sie wird durch eine 1½-stündige schriftlichen Prüfung abgeschlossen.
Eine Turnierleiterlizenz muss im Normalfall im Laufe von fünf Jahren durch eine Fortbildung bestätigt werden. Spätestens nach jeweils zehn Jahren muss eine erneute Prüfung zur Lizenzbestätigung abgelegt werden. Weitere Details regeln die Rahmenrichtlinien.
Die Ausbildung zum Regionalen Schiedsrichter kann frühestens ein Jahr nach dem erfolgreichen Erwerb der Turnierleiterlizenz erfolgen. Außerdem muss der Bewerber das 18. Lebenjahr vollendet haben. Die Ausbildung umfasst folgende Themen: FIDE-Regeln, Turnierordnungen Land und Bund, Proteste und Verfahrensfragen, Fälle aus der Praxis. Die Ausbildung durch den Schachbund NRW erfolgt in der Regel im Blockunterricht an einem Wochenende (Freitagnachmittag bis Sonntagmittag). Sie wird durch eine 1½-stündige schriftliche und eine mündliche Prüfung abgeschlossen.
Die Lizenz eines Regionalen Schiedsrichters muss im Normalfall im Laufe von fünf Jahren durch eine Fortbildung bestätigt werden. Spätestens nach jeweils zehn Jahren muss eine erneute Prüfung zur Lizenzbestätigung abgelegt werden. Weitere Details regeln die Rahmenrichtlinien.
Die Ausbildung zum Nationalen Schiedsrichter kann frühestens zwei Jahre nach dem erfolgreichen Ablegen der Prüfung zum Regionalen Schiedsrichter begonnen werden und setzt zudem eine bestimmte Praxiserfahrung des Bewerbers voraus.
Die aktuellen Ausbildungstermine des SB NRW finden Sie auf dieser Seite.
