Die Mannschaftsführer als Schiedsrichter
Frage: Wo genau steht eigentlich, dass der (ein) Mannschaftsführer eine Schiedsrichterfunktion hat, sofern kein „echter“ Schiedsrichter anwesend ist ?
Antwort: Dies steht in der Allgemeinen Spielordnung 2.5.3:
Ist in einem Spielbereich der Einsatz von Schiedsrichtern nicht vorgesehen oder zu Beginn des Mannschaftskampfes kein Schiedsrichter anwesend, übernehmen die beiden Mannschaftsführer kollegial ggf. bis zu seinem Eintreffen dessen Aufgaben.
Wie man sieht, ist es nicht ein Mannschaftsführer, sondern es sind beide Mannschaftsführer gemeinsam, die diese Funktion erfüllen. Ausdrücklich ausgenommen von diesen kollegial getroffenen Entscheidungen sind durch die FIDE-Regeln solche von Anträgen nach 10.2. Diese müssen in Abwesenheit eines ausgebildeten und für den Kampf vom Spielleiter eingesetzten Schiedsrichters nach Anhang D der FIDE-Regeln behandelt werden.
Jede untergeordnete Staffel kann die Leitung eines Mannschaftskampfes auch anders regeln, solange ihre Regelung nicht gegen die FIDE-Regeln oder andere integrale Regelungen übergeordneter Organisationen verstößt.