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Schlagen des Königs beim Blitzen ist verboten

Nach der letzten Regeländerung hat sich die Schiedsrichterkommission des DSB entschieden, ihre Auffassung aufzugeben, dass es sich beim Schlagen des gegnerischen Königs im Blitzschach um eine Form der Reklamation handelt. Das Schlagen des Königs stellt vielmehr selbst einen regelwidrigen Zug dar und kann als solcher, nachdem die Uhr gedrückt wurde, reklamiert werden. Mit der Aufhebung der früheren Regelung schließt sich der DSB der internationalen Auffassung an.

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