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	<title>Kommentare zu: Handy-Benutzung</title>
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	<description>Die Seite der NRW-Schachschiedsrichter</description>
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		<title>Von: Anonymous</title>
		<link>http://www.schachschiedsrichter-nrw.de/2007/12/handy-benutzung/comment-page-1/#comment-126</link>
		<dc:creator>Anonymous</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 May 2010 21:39:22 +0000</pubDate>
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		<description>[...] wird. Dazu habe ich auf der offiziellen Homepage der Schachschiedsrichter NRW etwas gefunden:  Schachschiedsrichter NRW Blog Archiv Handy-Benutzung  Zitatausschnitt: &quot;Der unautorisierte Gebrauch des Handys durch einen Spieler muss [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] wird. Dazu habe ich auf der offiziellen Homepage der Schachschiedsrichter NRW etwas gefunden:  Schachschiedsrichter NRW Blog Archiv Handy-Benutzung  Zitatausschnitt: &quot;Der unautorisierte Gebrauch des Handys durch einen Spieler muss [...]</p>
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		<title>Von: MF</title>
		<link>http://www.schachschiedsrichter-nrw.de/2007/12/handy-benutzung/comment-page-1/#comment-4</link>
		<dc:creator>MF</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Feb 2008 10:57:55 +0000</pubDate>
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		<description>12.2 b, Satz 3 spricht wohl eher nicht davon, dass nach einem Partieverlust „weitergespielt“ werden soll, sondern dass der Schiedsrichter das Ergebnis des Gegners festlegen kann, die Partie also nicht zwangsläufig 1:0 bzw. 0:1 enden muss. Die Möglichkeit, ein anderes Ergebnis festzulegen, könnte zum Beispiel in dem Fall wahrgenommen werden, wenn auf dem Brett beim Handyklingeln gerade eine Stellung erreicht wurde, in der der Gegner des Handybenutzers nurmehr den blanken König auf dem Brett hat. Hier könnte der Schiedsrichter ein Ergebnis wie z. B. ½:0 festlegen, wenn er wollte. 

Ein Weiterspielen unter der Bedingung, dass ein Spieler die Partie bereits verloren hat, nun aber noch (gefahrlos!) dafür sorgen kann, dass auch sein Gegner die Partie verliert (Ergebnis 0:0), scheint mir weder sinnvoll noch von den Regeln intendiert zu sein.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>12.2 b, Satz 3 spricht wohl eher nicht davon, dass nach einem Partieverlust „weitergespielt“ werden soll, sondern dass der Schiedsrichter das Ergebnis des Gegners festlegen kann, die Partie also nicht zwangsläufig 1:0 bzw. 0:1 enden muss. Die Möglichkeit, ein anderes Ergebnis festzulegen, könnte zum Beispiel in dem Fall wahrgenommen werden, wenn auf dem Brett beim Handyklingeln gerade eine Stellung erreicht wurde, in der der Gegner des Handybenutzers nurmehr den blanken König auf dem Brett hat. Hier könnte der Schiedsrichter ein Ergebnis wie z. B. ½:0 festlegen, wenn er wollte. </p>
<p>Ein Weiterspielen unter der Bedingung, dass ein Spieler die Partie bereits verloren hat, nun aber noch (gefahrlos!) dafür sorgen kann, dass auch sein Gegner die Partie verliert (Ergebnis 0:0), scheint mir weder sinnvoll noch von den Regeln intendiert zu sein.</p>
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		<title>Von: Rolf Bachmann</title>
		<link>http://www.schachschiedsrichter-nrw.de/2007/12/handy-benutzung/comment-page-1/#comment-3</link>
		<dc:creator>Rolf Bachmann</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 Feb 2008 10:36:39 +0000</pubDate>
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		<description>M.E. zwar Partieverlust, aber nicht unbedingt Partieende wegen 12.2 b Satz 3. Diese Vorschrift ermöglicht m.E., wegen des Ergebnisses für den Gegner weiterspielen zu lassen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>M.E. zwar Partieverlust, aber nicht unbedingt Partieende wegen 12.2 b Satz 3. Diese Vorschrift ermöglicht m.E., wegen des Ergebnisses für den Gegner weiterspielen zu lassen.</p>
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