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Gespräch während laufender Partie

Frage: Wenn ein Spieler und ein Vereinskamerad außerhalb des Spielsaals reden, der Spieler wieder hereinkommt, einen Zug ausführt und der Vereinskamerad ihm zunickt, ist dann der in der BTO NRW erwähnte Anschein eines Verstoßes erfüllt? Sollte das zu Partieverlust führen?

Antwort: Auf eine so allgemein gehaltene Frage kann keine allgemein gültige Antwort gegeben werden. Hier können unterschiedliche Schiedsrichter in unterschiedlichen konkreten Situationen sicherlich zu unterschiedlichen Entscheidungen kommen. So wird etwa nicht erwähnt, wann der Spieler das Lokal verlassen hat (es ist daher zu unterstellen, dass er es tat, als er nicht am Zug war). Es ist auch nicht geschildert worden, dass der Vereinskamerad erst gesehen hat, welchen Zug der Gegner gemacht hat, dann das Spiellokal verlassen hat und das Gespräch gesucht hat.

Als Tatbestand bleibt daher nur das Gespräch (worüber auch immer) und das Nicken. Die Deutung, dass sich die beiden Spieler über die Partie unterhalten haben, dass das Nicken eine Bestätigung einer zuvor besprochenen Variante gewesen ist, ist zwar nachvollziehbar, jedoch nicht zwingend. Ob damit der Tatbestand des „Anscheins“ erfüllt ist, liegt weitgehend im Ermessen des einzelnen Schiedsrichters, der seine Einschätzung aus den konkreten Vorgängen vor Ort gewinnt.

Meiner Meinung nach sollte der Schiedsrichter – sofern er außer den in der Frage beschriebenen keine weiteren belastenden Umstände wahrgenommen hat – den betroffenen Spieler belehren, dass sein Verhalten die in der Frage beschriebene Deutung zulässt. Mehr als eine Verwarnung sollte hier ohne weitere Beweise nicht ausgesprochen werden; doch sollte der Schiedsrichter von nun an ein wachsames Auge auf die beiden Vereinskameraden haben und sich nach der ausgesprochenen Verwarnung auch nicht scheuen, im Wiederholungsfall die Partie für verloren zu erklären.

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